Erlaubnis seit 26.07.2024
Die Mietkochen GmbH verfügt seit dem 26.07.2024 über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Unser Unternehmen ist tarifgebunden. Das sichert eine faire und leistungsgerechte Vergütung sowie tariflich gesicherte Sozialleistungen.



