Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Ob Sie einen Koch für eine besondere Veranstaltung oder Unterstützung für Ihr Team benötigen: Wir finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
- Disposition / Personal anfragen06773 2289971bestellungen@mietkochen.de
- Verwaltung06773 2289970verwaltung@mietkochen.de
- Bewerbenkarriere@mietkochen.deFür Köche, Küchenhilfen, Spüler, Service
Anfrage in drei Schritten
Wen brauchen Sie in der Küche?
Sie bekommen ein Angebot mit allen Konditionen. Ohne Vertragsbindung.
MIETKOCHENWe make your kitchen
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Angebot folgt.
Kurz geklärt
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder fragen Sie unseren KI-Assistenten unten rechts.
Was macht die Mietkochen GmbH?
Wir stellen Betrieben aus Gastronomie, Hotellerie und Catering Küchenpersonal auf Abruf: Köche, Küchenhilfen, Spüler und Servicepersonal. Das geschieht über Arbeitnehmerüberlassung, bundesweit und auch in Österreich.
Wie läuft eine Anfrage ab?
Sie nennen uns Qualifikation, Anzahl, Beginn und Einsatzort, am einfachsten über die Anfrage auf dieser Seite. Danach erhalten Sie ein Angebot. Mit Ihrer Bestätigung in Textform ist der Einsatz gebucht.
Gibt es eine Vertragsbindung?
Nein. Es gibt keine Vertragsbindung und keine Mindestlaufzeit. Sie rufen Personal genau so lange ab, wie Sie es brauchen.
Was ist die Mindestabrufzeit?
Je bestätigtem Einsatztag gelten 8 Stunden je Mitarbeiter. Darin stecken der verbindliche Abruf, die Disposition und die Einsatzplanung.
Was kostet Küchenpersonal auf Abruf?
Der Preis richtet sich nach Qualifikation, Dauer und Einsatzort. Für Überstunden, Nacht, Sonntag und Feiertag gelten Zuschläge. Fahrt-, Park-, Hotel- und Reisekosten trägt der Betrieb. Alle Konditionen stehen vorab in Ihrem Angebot.
Wie wird abgerechnet?
Wöchentlich nach den Arbeitszeiten, die Sie auf dem Stundennachweis bestätigt haben. Rechnungen sind 14 Tage netto fällig.
Warum Arbeitnehmerüberlassung statt selbstständiger Mietkoch?
Unsere Mitarbeiter sind bei uns angestellt. Wir führen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Abgaben ab. Sie binden keinen Selbstständigen in Ihre Abläufe ein und gehen sorgenfrei durch die nächste Sozialversicherungsprüfung.


