Zwei Wege zu einem Koch auf Zeit
Wer kurzfristig einen Koch braucht, hat im Grunde zwei Möglichkeiten. Er beauftragt einen selbstständigen Mietkoch, der eine Rechnung schreibt. Oder er leiht einen angestellten Koch von einem Personaldienstleister. Das ist die Arbeitnehmerüberlassung.
Beide Wege sind erlaubt. Sie unterscheiden sich darin, wer Arbeitgeber ist, wer Weisungen geben darf und wer die Abgaben abführt. Diese Unterschiede zeigen sich oft erst später, zum Beispiel bei einer Prüfung der Sozialversicherung.








