Rechtssicherheit in der Arbeitnehmerüberlassung – Sozialversicherungsprüfung ohne Risiken

Als Dienstleister ist es für die Mietkochen GmbH eine Selbstverständlichkeit, sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt zu erfüllen. Wir sind uns der unternehmerischen Verantwortung bewusst, die wir gegenüber unseren Mitarbeitenden, Kunden und Behörden tragen. Rechtssicherheit stellt daher einen zentralen Bestandteil unserer Unternehmensgrundsätze dar. Diese umfasst insbesondere Rechtsklarheit, Beständigkeit und Verlässlichkeit in Bezug auf sämtliche gesetzlichen Normen und Verpflichtungen.

  • Die Mietkochen GmbH verfügt seit dem 26.07.2024 über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Unser Unternehmen ist tariflich an die iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft gebunden, wodurch eine faire und leistungsgerechte Vergütung sowie die Einhaltung aller tariflichen und gesetzlichen Sozialleistungen gewährleistet sind.

  • Selbstverständlich erfüllen wir sämtliche Arbeitgeberpflichten gemäß den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer sowie sonstige gesetzliche Abgaben werden von uns ordnungsgemäß, vollständig und fristgerecht an die zuständigen Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden abgeführt.

  • Die Schulungspflichten im Bereich der Lebensmittelhygiene, des Infektionsschutzes sowie der Arbeitssicherheit werden durch regelmäßige Unterweisungen und Fortbildungen für sämtliche Mitarbeitenden der Mietkochen GmbH sichergestellt.

Wir stehen für Transparenz, Compliance und Verlässlichkeit – auf uns können Sie sich verlassen!