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Prämie – Für jede erfolgreiche Empfehlung!
Voraussetzungen für die Prämienauszahlung im Rahmen der Aktion „Empfehlen und profitieren“
Die empfohlene Person muss mindestens einmal die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden geleistet haben.
Der Werbende muss in einem gültigen Vertragsverhältnis mit der Mietkochen GmbH stehen (interne Verwaltungsmitarbeitende sind ausgeschlossen).
Die Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers liegt ausschließlich bei der Mietkochen GmbH.
Es besteht keine Verpflichtung seitens der Mietkochen GmbH, einen empfohlenen Kandidaten einzustellen.
Jede neue Arbeitskraft kann nur von einer einzelnen Person empfohlen werden – es gilt die zuerst eingegangene Empfehlung.