Impressum gemäß § 5 TMG

Mietkochen GmbH
Rheinstraße 43
56348 Kestert

Vertreten durch:
Geschäftsführer: Frau Lina Khayat

Kontakt:
Telefon: +49 6773 6519772
E-Mail: verwaltung@mietkochen.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Registernummer: HRB 30345

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE368414262

Aufsichtsbehörde:
Amtsgericht Koblenz

Hinweis gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Mietkochen GmbH ist ein Personaldienstleistungsunternehmen und betreibt gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mietkochen GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Mietkochen GmbH (nachfolgend „Verleiher“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Entleiher“) im Zusammenhang mit der Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Mit Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags bestätigt der Entleiher, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein.

Entgegenstehende AGB des Entleihers finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

Eine Überlassung an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

1. AÜG-Erlaubnis und Rechtsstellung der Mitarbeiter

1.1 Der Verleiher verfügt über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG. Änderungen oder der Wegfall der Erlaubnis werden dem Entleiher unverzüglich mitgeteilt.

1.2 Die überlassenen Arbeitnehmer (nachfolgend „Mietkochen-Mitarbeiter“) stehen in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher. Zwischen Entleiher und Mitarbeitern entsteht kein Arbeitsverhältnis.

1.3 Während des Einsatzes unterliegen die Mitarbeiter den fachlichen Weisungen des Entleihers (§ 11 Abs. 5 AÜG).

1.4 Der Verleiher gewährleistet die ordnungsgemäße arbeits-, tarif- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung seiner Mitarbeiter.

 

2.Leistungsgegenstand und Einsatzbedingungen

2.1 Art, Umfang, Dauer und Einsatzbereich ergeben sich aus dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) sowie den Einzelanforderungen.

2.2 Änderungen im Tätigkeitsbereich, der Qualifikation oder des Einsatzortes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verleihers.

2.3 Der Verleiher wendet bei der Auswahl seiner Mitarbeiter die gebotene Sorgfalt an.

2.4 Personalanforderungen erfolgen in Textform (z. B. E-Mail). Kurzfristige telefonische Abrufe sind spätestens am Folgetag in Textform zu bestätigen.

3. Pflichten des Entleihers / Arbeitsschutz / Einweisung

3.1 Der Entleiher erfüllt sämtliche Pflichten aus ArbSchG, DGUV-Vorschriften, ArbStättV sowie § 11 Abs. 6 AÜG. Dazu gehören insbesondere:

sichere Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes,

  • Bereitstellung erforderlicher Schutzausrüstung,
  • vollständige Unterweisung vor Arbeitsaufnahme,
  • Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeit- und Pausenvorschriften.

3.2 Arbeitsunfälle sind dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen, damit die gesetzliche Unfallanzeige gemäß § 193 SGB VII erfolgen kann.

3.3 Der Entleiher darf Mitarbeiter nicht in einem Arbeitskampf einsetzen.

3.4 Der Entleiher stellt den Verleiher von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund

vom Entleiher zu vertretende Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten, fehlender Einweisung oder öffentlich-rechtlicher Pflichten entstehen.

4.Einsatzdurchführung / Arbeitszeit / Mindestabrufzeit

4.1 Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt über den vom Entleiher bestätigten Stundennachweis. Elektronisch erfasste Zeiten werden gleichwertig anerkannt.

4.2 Für jeden bestätigten Einsatztag gilt eine einsatzbezogene Mindestabrufzeit von 8 Stunden pro Mitarbeiter. Diese Mindestzeit berücksichtigt den verbindlichen Personalabruf, die Disposition, die Einsatzplanung und die organisatorische Vorhaltung des Verleihers. Kürzere tatsächliche Einsatzzeiten mindern den Vergütungsanspruch nicht.

4.3 Überstunden sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden gemäß der jeweils gültigen Konditionsliste berechnet.

4.4 Mitarbeiter dürfen nur im vereinbarten Tätigkeitsbereich eingesetzt werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Verleihers.

4.5 Der Entleiher verpflichtet sich, keine Bargeldauszahlungen (z. B. Vorschüsse, Löhne) zu leisten.

 5.Preise, Nebenkosten und Konditionen

5.1 Es gelten die jeweils gültigen Konditionen des Verleihers.

5.2 Zuschläge werden gemäß Konditionsliste zusätzlich berechnet.

5.3 Nebenkosten (z. B. Fahrt-, Park-, Hotel- und Reisekosten) trägt der Entleiher; sie richten sich nach der jeweils gültigen Reisekostenregelung des Verleihers.

5.4 Anpassungen der Konditionen sind zulässig, wenn tarifliche, gesetzliche oder wirtschaftlich notwendige Änderungen dies erfordern.

Der Verleiher informiert den Entleiher hierüber in Textform.

6.Abrechnung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der bestätigten Arbeitszeiten.(Stundenzettel)

6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig.

6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verleiher berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

6.4 Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7.Factoring / Forderungsabtretung

7.1 Der Verleiher ist berechtigt, Forderungen an ein Factoring-Unternehmen abzutreten.

7.2 Ab Zugang der Abtretungsanzeige können Zahlungen ausschließlich mit schuldbefreiender Wirkung an das benannte Factoring-Unternehmen geleistet werden.

7.3 Zahlungen an den Verleiher nach Abtretungsanzeige wirken nicht schuldbefreiend (§§ 407 ff. BGB).

8.Stornierungen

8.1 Stornierungen bedürfen der Textform.

8.2 Es gelten folgende Stornopauschalen pro angefragten Mitarbeiter (zzgl. angefallener Zuschläge; Mindestberechnungszeit: 8 Stunden):

bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 25 %,

7–14 Tage vor Einsatzbeginn: 50 %,

weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn: 100 %.

8.2a Begründung

Die Stornopauschalen basieren auf den typischen Ausfall- und Vorhaltekosten des Verleihers, insbesondere Disposition, Einsatzplanung, Personalbindung sowie entgangenen Einsätzen.

8.3 Der Entleiher kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.4 Bereits entstandene Nebenkosten werden zusätzlich berechnet.

9.Mitarbeiterausfall / Ersatzgestellung

9.1 Fällt ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen, nicht vom Verleiher zu vertretenden Umständen aus, verpflichtet sich der Verleiher:

  • den Entleiher unverzüglich zu informieren und
  • sich um eine zumutbare Ersatzgestellung zu bemühen.
  • Ein Anspruch auf tatsächlichen Ersatz besteht nicht.

9.2 Bei vom Verleiher verschuldetem Ausfall ist die Haftung auf die Vergütung des betroffenen Einsatztages begrenzt.

10.Abwerbeverbot / Übernahme

10.1
Der Entleiher verpflichtet sich, überlassene Mitarbeiter während des Einsatzes sowie für einen Zeitraum von 9 Monaten nach dem letzten Einsatztag weder unmittelbar noch mittelbar zu beschäftigen, abzuwerben oder über Dritte zu vermitteln.

10.2
Das Abwerbeverbot gilt ausschließlich für Unternehmen,
a) die der Entleiher dem Verleiher vor Vertragsbeginn in Textform als verbunden benennt, oder
b) Unternehmen, die nach §§ 15 ff. AktG mit dem Entleiher verbunden sind (insbesondere Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen).

10.3
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Abwerbeverbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttomonatsvergütungen des betroffenen Mitarbeiters, mindestens jedoch 7.000 €, fällig.
Die Vertragsstrafe orientiert sich am typischen wirtschaftlichen Schaden des Verleihers.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

10.4
Alternativ zur Vertragsstrafe kann der Verleiher eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 20 % des zukünftigen Jahresbruttogehalts des Mitarbeiters verlangen.
Das Wahlrecht obliegt dem Verleiher.

10.5

Der Entleiher verpflichtet sich, den Verleiher unverzüglich zu informieren, wenn überlassene Mitarbeiter sich beim Entleiher unmittelbar oder mittelbar bewerben oder Interesse an einer Beschäftigung äußern.

Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Verleiher den betreffenden Mitarbeiter für zukünftige Einsätze beim Entleiher sperren.

Gleiches gilt umgekehrt:

Der Verleiher verpflichtet sich, den Entleiher unverzüglich zu informieren, wenn Mitarbeiter gegenüber dem Verleiher Interesse an einer direkten Beschäftigung beim Entleiher äußern oder dort eine Bewerbung einreichen.

11. Vorrang der AGB bei Einzelabrufen / Bestellungen

Mit jedem Personalabruf bzw. jeder Einzelbestellung bestätigt der Entleiher erneut die Geltung dieser AGB für den jeweiligen Einsatz, auch wenn zwischen den Parteien bereits eine Rahmenvereinbarung oder sonstige Vertragsbedingungen des Entleihers bestehen.

Abweichende Bedingungen des Entleihers finden nur Anwendung, wenn der Verleiher ihnen ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat.

12.Verhältnis zu Rahmenvereinbarungen des Entleihers Bestehen

Rahmenvereinbarungen des Entleihers, gelten diese im Verhältnis der Parteien nur insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.

Im Fall einer Kollision zwischen den Regelungen ist die jeweilige Bestimmung dieser AGB maßgeblich; die Regelung der Rahmenvereinbarung des Entleihers findet lediglich ergänzend Anwendung, soweit sie mit diesen AGB vereinbar ist.

Der Entleiher kann der Geltung dieser AGB jederzeit für zukünftige Einsätze in Textform widersprechen. Ohne einen solchen Widerspruch gelten die AGB des Verleihers für jeden Einsatz als akzeptiert.

13.Haftung des Verleihers

11.1 Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verleiher unbeschränkt.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Für einfache Fahrlässigkeit im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11.4 Für Pflichtverletzungen der überlassenen Mitarbeiter haftet der Verleiher nicht, außer es liegt ein Auswahlverschulden vor.

11.5 Für Schäden aufgrund von Arbeitsschutzverstößen des Entleihers haftet ausschließlich der Entleiher.

14.Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.mietkochen.de/datenschutz

15.Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.3 Gerichtsstand für Kaufleute ist Koblenz.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.